O., Rz. 1163). Ob im Einzelfall eine solche Grundlage besteht, lässt sich vielfach nur durch Auslegung des betreffenden Prozessgesetzes feststellen (vgl. hierzu ein Beispiel in BGE 111 Ia 11 f.). Sie braucht dabei nicht restriktiv vorgenommen zu werden, sondern kann durchaus auch extensiv