Ausserrhoden vom 5. November 1982 (Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege des Obergerichts für das Amtsjahr 1981/82, Seite 48 f. = B1SchK 1983 Nr. 114). In ihrem Entscheid, dem im wesentlichen ein gleicher Sachverhalt zugrunde lag, hielt die appen- zellische Aufsichtsbehörde fest, die 134 Konkursverwaltung sei nicht verpflich- tet, eine bereits angesetzte Liegenschaftsverwertung hinauszuschieben und sich so der Gefahr auszusetzen, trölerische Massnahmen zu begünstigen. Sie