41 - Nachlassvertrag im Konkurs (Art. 317 SchKG). - Im summarischen Konkursverfahren (Art. 231 SchKG; Art. 96 KOV) ist Eintretensvoraussetzung, dass der Schuldner die Kosten der einzuberufenden Gläubigerversammlung vorschiesst (Erw. a). 130 - Keine Kompetenzen der Konkursverwaltung, die Sicherstellung der Vollziehung des vorgeschlagenen Nachlassvertrages zu verlangen (Art. 306 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG) (Erw. b und c).