O., Formular Lastenverzeichnis; Gesellschaft der Notar-Stellvertreter des Kantons Zürich [Hrsg.], a.a.O., S. 26 ff.). Bei der Variante 3 ist grundsätzlich gleich vorzugehen wie bei Variante 2, wobei ein Hinweis auf die übrigen, ebenfalls für die ganze Forderung haftenden Grundstük- ke anzufügen ist. b) Ausnahmsweise können mehrere zu verwertende Stockwerkeinheiten in einem einzigen Lastenverzeichnis zusammengefasst werden. Dies kann etwa dann sinnvoll sein, wenn die Einträge betreffend die einzelnen Stockwerkeinheiten identisch sind.