- In der Rubrik «Beschreibung des Grundstücks» ist sowohl eine Beschrei- bung der zu verwertenden Stockwerkeinheit als auch eine solche der zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Liegenschaft aufzunehmen (vgl. Hohl/ Büchel, Mustersammlung über die betreibungsrechtliche Zwangsvoll- 129 streckung bei Mit-/Stockwerkeigentum, Wädenswil 1978, Formular La- stenverzeichnis; Gesellschaft der Notar-Stellvertreter des Kantons Zürich [Hrsg.], Muster-Kollokationsplan, Inventar und Kollokationsplan mit Lastenverzeichnissen für Grundstücke im Konkurs, Wädenswil 1981, S. 24 f).