Es stellt sich die Frage, welche Bedeu- tung dieser verpassten Frist zukommt. Zu prüfen ist namentlich, ob die verspätete Einreichung der Berufungsbegründung als Rückzug des Rechts- mittels zu qualifizieren und die Berufung abzuschreiben ist oder ob das Gericht ein Urteil aufgrund der Akten zu fällen hat. Trifft letzteres zu, ist zu entscheiden, ob die Vorschriften über die Kontumazierung Anwendung finden.