Aus den Erwägungen: a) Betreffend die formellen Anforderungen an ein Lastenverzeichnis sind insbesondere folgende - vorliegend nicht beachtete - Punkte fest- zuhalten: - Grundsätzlich ist für jedes Grundstück im Sinne von Art. 655 ZGB ein gesondertes Lastenverzeichnis zu erstellen (Art. 17 Anleitung über die bei der Zwangsverwertung von Grundstücken zu errichtenden Aktenstücke).