Die Inbesitznahme durch das Betreibungsamt ist eine Sicherungsund Vorbereitungsmassnahme, die dem Erhalt der Sache dient und mit der dem Ersteigerer mit dem Zuschlag nicht nur Eigentum, sondern auch Besitz verschafft werden kann. Zur ordnungsgemässen Vorbereitung der Versteigerung und um Bestreben, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erzielen, gehört des weiteren, dass das Betreibungsamt den Interessenten das Objekt ungehin- dert und in jenem Zustand vorführen kann, in dem es der Ersteigerer erwerben wird. Mit diesen Anforderungen verträgt sich offensichtlich nicht, dass der Schuldner selbst und seine Fahrhabe in der Wohnung verbleiben.