Ausgangspunkt ist die monatliche Rente, welche der Schuldner mit der Kapitalabfindung hätte erwerben können (in casu: Fr. 658.30) plus sein übriges Einkommen (vorliegend wohl vor allem die AHV-Rente). Sodann wird das Betreibungsamt den monatlichen Notbedarf des Schuldners zu ermitteln haben. Die bei Beachtung des Notbedarfs verarrestierbare Summe (für ein Jahr) entspricht der mit 12 multiplizierten Differenz zwischen dem ersterwähnten - und dem letzterwähnten Betrag. Kurz: Summe 1 = 12 x [(Fr. 658.30 + übriges Einkommen) - Notbedarf] Ermittlung Summe 2