b in fine). Die Pfändung beziehungsweise die Verarrestierung einer gepfändeten Kapitalabfindung erstreckt sich wie die Lohnpfändung - über ein Jahr (BGE 115 III 50 Erw. c). Vorliegend gilt es zusätzlich zu beachten, dass sich der Unterhaltsschuldner für Unterhaltsforderungen - welche innerhalb eines Jahres vor Zustellung des Zahlungsbefehls verfallen sind einen Eingriff ins Existenzminimum gefallen lassen muss (BGE 87 III 7 ff.), falls die Gläubigerin zur Deckung ihres eigenen Notbedarfs auf die Beiträge des Schuldners angewiesen ist (BGE 105 III 55 Erw. 5).