Das Betreibungsamt wird angewiesen, das Lastenverzeichnis betreffend Grundstück Parzelle Nr. 267/ Plan 8 mitzuteilen. SchKG 33/94 Entscheid vom 6. Juli 1994 37 - Pfändbarkeit bzw. Verarrestierbarkeit einer Kapitalabfindung aus beruflicher Vorsorge (Art. 93, Art. 275 SchKG). - Beschränkte Pfändbarkeit der bei der vorzeitigen Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen ausbezahlten Kapitalabfindung nach erfülltem 65. Altersjahr (Erw. 1). - Berechnung des pfändbaren Betrages bei einer Pfändung für Unterhaltsansprüche (Erw. 2).