120 Parzelle Nr. 11 und Parzelle Nr. 267. Es sind ihm daher beide entsprechenden Lastenverzeichnisse mitzuteilen. Dass eine Mitteilung im Sinne von Art. 34 SchKG oder die Zustellung einer Betreibungsurkunde im Sinne von Art. 64 ff. SchKG rechtswirksam erfolgt ist,