Die Vollmacht nimmt Bezug auf die Betreibung gegen A. und die Versteigerung von Parzelle 267 und Parzelle 11 im Grundbuch der Gemeinde X. Die Anwaltsvollmacht ermächtigt den Beauftragten insbesondere, den Auftraggeber in Betreibungssachen vor allen Behörden und Gerichten sowie im Pfändungsverfahren des Gegners zu vertreten. Aus dieser Anwaltsvollmacht dürfte also eine genügende Spezialermächtigung des Anwalts zur Entgegennahme von Mitteilungen und Betreibungsurkunden an den Beschwerdeführer im Grundpfandverwertungsverfahren gegen A. hervorgehen.