33 - Kosten. Ehrverletzung gegenüber Amtspersonen (Art. 169 StPO); Mit Bezug auf die Kosten gelten die Vorschriften des ordentlichen Verfahrens (Art. 156ff. StPO), so dass dem Strafantragsteller - anders als im gewöhnlichen Ehrverletzungsverfahren (Art. 167 Abs. 5 StPO) - kein Entschädigungsanspruch zusteht (Erw. 1). - Adhäsionsklage (Art. 129ff. StPO). Zuteilung der aussergerichtlichen Kosten; analoge Anwendung von Art. 122 Abs. 2 ZPO (Erw. 2, 3).