32 - -Erläuterung eines Strafurteils; Rechtsmittel. Das ausserordentliche Rechtsmittel der Erläuterung ist, obwohl in der Strafprozessordnung nicht erwähnt, auch im Strafprozess gegeben. Voraussetzungen und Grenzen der Erläuterung (Erw. a). - Gegen den Erläuterungsentscheid ist das gegen das erläuterte Urteil zulässige Rechtsmittel - bei Erläuterung eines Strafmandats somit die Einsprache beim Kreispräsidenten (Art. 174 StPO) - gegeben, gegen die Ablehnung der Erläuterung die strafrechtliche Berufung (Art. 141 StPO) (Erw. b).