Mit einem Begehren um Edition der SUVA-Akten hätte erreicht werden können, dass sämtliche Urkunden, welche bis zum (massgebenden) Zeitpunkt der Urteilsfällung vorhanden gewesen wären, namentlich auch die im vorliegenden Verfahren verspätet eingereichten Aktenstücke, vom Gericht beim Entscheid über den Zivilpunkt hätten berücksichtigt werden können. Der Geschädigte wusste, wieviel er vor dem Unfall verdiente, er kannte die Taggeld- und allfällige andere Leistungen,