Wie sich aus den Akten ergibt, ist er aber bei der Schweizerischen Kranken- und Unfallversicherung Evidenzia und der SUVA versichert und konnte daher davon ausgehen, dass diese Versicherungsgesellschaften medizinische Unterlagen beschaffen würden, um über ihre Leistungspflicht entscheiden zu können. Mit einem Begehren um Edition der SUVA-Akten hätte erreicht werden können, dass sämtliche Urkunden, welche bis zum (massgebenden) Zeitpunkt der Urteilsfällung vorhanden gewesen wären, namentlich auch die im vorliegenden Verfahren verspätet eingereichten Aktenstücke, vom Gericht beim Entscheid über den Zivilpunkt hätten berücksichtigt werden können.