Der Unfall ereignete sich am 25. Februar 1992. Im Anschluss daran ersuchten das Bürgerspital Basel und verschiedene Versicherungsge- sellschaften, namentlich auch die SUVA, um Akteneinsicht. Am 14. Januar 1994 stellte Dr. A. fest, dass sein Patient aufgrund des Unfalles dauernd zu einem Drittel arbeitsunfähig bleiben werde. Weitere medizinische Unterla- gen, welche der Kantonsgerichtsausschuss zu berücksichtigen hätte, liegen nicht vor.