30 - Legitimation des Opfers im Sinne von Art. 2 OHG zur Berufung im Strafpunkt (Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG; Art. 141 ff. StPO). Das Opfer kann Rechtsmittel im Strafpunkt grundsätzlich nur dann erheben, wenn es, soweit zumutbar, seine Zivilansprüche aus strafbarer Handlung im Strafverfahren geltend gemacht hat. Zumutbarkeit der Geltendmachung der Schadenersatzansprüche aus Körperverletzung in casu bejaht und Legitimation des Opfers i nfolge unterlassener Geltendmachung verneint.