Dies umso mehr, als er sich an jenem 22. Dezember 1992 nicht in einer Zwangslage befand und, obwohl er mit seinem Auto unterwegs war und noch von Chur nach Hause zu fahren hatte, sich allem Anschein nach ohne besondere Bedenken zu einer kleineren Pintenkehr in Chur entschloss. Die Wirkungen des konsumierten Alkohols waren ihm angesichts der eigenen Erfahrung und der eindringlichen Warnungen in den Medien mit Gewissheit bekannt, so dass er sich ohne Zweifel ein bedeuten- des Mass an Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit vorwerfen lassen muss.