94 ausnahmsweisen Anhaltspunkte ersichtlich, wonach das in casu festgesetzte Strafmass für die Beurteilung des leichten Falles nicht beiziehbar sein sollte. Da aber die verhängte Strafe von 55 Tagen die aufgrund neuerer Rechtsprechung grund- sätzlich anzunehmende schematische Grenze von drei Monaten bei weitem