c) Strafrechtliche Berufungen 28 - Widerruf des bedingten Strafvollzugs; leichter Fall (Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB). - Ein leichter Fall ist in der Regel bei Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten anzunehmen. - Zur Voraussetzung der begründeten Aussicht auf Bewährung.