den österreichischen Zahlungsbefehl mit überzeugender Begründung als gerichtliche Entscheidung im vorerwähnten Sinne: Anders als der schweizeri- sche Zahlungsbefehl - welcher nur betreibungsrechtliche Wirkung zeigt - erwächst der österreichische Zahlungsbefehl nach unbenütztem Ablauf der Einspruchsfrist in formelle und materielle Rechtskraft, und zwar gleich einer im ordentlichen Verfahren ergangenen Entscheidung (vgl. Kantonsge- richt St. Gallen, a.a.O, 105, Erw. 4b und c mit Hinweisen auf die österreichi- sche Literatur) .