b) Rechtsöffnungsbeschwerden 27 - Österreichischer Zahlungsbefehl als definitiver Rechtsöffnungstitel (Art. 80 Abs. 1, Art. 81 Abs. 3 Sch KG; Art. 1 des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen).