72 der Vertreter von Th. ausgefüllt. Er hat in die Rubrik Änderungswünsche/ Zusätze die Stichworte «Exklusiv- Recht/Konkurrenz-Ausschluss» eingetra- gen, obwohl er bereits am 8. März 1989 - also nur gerade 8 Tage vorher - mit einer anderen Treuhandfirma einen Vertrag für das Spielfeld Nr. 33 abgeschlossen hat. Damit hat er durch aktives Verhalten eine falsche Tatsa- che vorgespiegelt: Unabhängig davon, ob das Exklusivrecht Vertragsgegenstand geworden ist oder nicht, hat der Vertreter durch das erwähnte Verhal- ten konkludent zugesichert, dass zumindest die Möglichkeit der Einräu- mung eines Erklusivrechts besteht;