Zusätze wird sodann bestimmt: «Änderungen oder Zusätze auf der Bestellung (z. B. Zugeständnisse, Exklusiv-Rechte, Zahlungskonditionen, Zahlungsfristen etc.) werden als Wünsche betrachtet und gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns (Geschäftsleitung!) schriftlich bestätigt werden. Der Kunde hat Anrecht, innerhalb von 10 Tagen ... schriftlich von uns eine solche Bestätigung zu