Die Beschwerde des C. ist aufgrund dieser Überlegungen abzuweisen. ZB 36/94 Urteil vom 30. August 1994 22 - missbräuchliche Gerichtsstandsklausel (Art. 59 BV, Art. 15 ZPO). Rechts- Berufung des an seinem Wohnsitz beklagten Schuldners auf den vereinbarten ausschliesslichen Gerichtsstand am Wohnsitz des Gläubigers ( Art. 2 ZGB) (Erw.1). - Absichtliche Täuschung (Art. 28 OR). Vorspiegelung der Möglichkeit der Einräumung eines exklusiven Werberechts nach bereits erfolgtem Abschluss eines Werbevertrages mit einem Konkurrenten (Erw. 2).