Dies hat er weder im oben erwähnten Schreiben noch zu einem späteren Zeit- punkt getan. C. hat daher zwar auf die Rechnungsstellung reagiert, die verrechneten Preise aber nie substantiiert beanstandet. Unter diesen Um- ständen durfte die G. SA davon ausgehen, dass er die Preise akzeptiert hatte. Diese Feststellung rechtfertigt sich um so mehr, als aus dem Schrei- ben der G. SA an C. vom 20. Mai 1992 hervorgeht, dass die G. SA C. eine Preisliste der «Ceramiche Brunelleschi» zugesandt hat, damit er die verrech- neten Preise überprüfen könne. C. hat nicht behauptet, diese Preisliste nicht erhalten zu haben.