Schreiben an die G. SA vom 14. Januar 1992 auf die Rechnungsstellung reagiert, d.h. er hat nicht geschwiegen. In diesem Schrei- ben hat er mehrere Rügen angebracht, so auch bezüglich der Höhe der Rechnung. Er hat festgehalten, dass die Rechnung «in jedem Fall insofern zu korrigieren (ist), als für den Arbeitsaufwand keine Wust geschuldet ist». Die verrechneten Materialpreise werden damit aber nicht gerügt. Einzig der Ausdruck «in jedem Fall» scheint darauf hinzudeuten, dass C. die Rech- nung unter Umständen nicht nur bezüglich der WUST für den Arbeitsauf- wand korrigiert wissen wollte.