21 - Schuldanerkennung durch Stillschweigen auf die Zusendung einer Rechnung (Art. 6 OR). Stillschweigen auf die Zusendung einer Rechnung gilt grundsätzlich nicht als Anerkennung. Rügt der Empfänger nur einzelne Rechnungsfaktoren, gelten die nicht gerügten anderen Rechnungsfaktoren als anerkannt.