Es ist nämlich Sache des ordentlichen Erbteilungsverfahrens, definitiv festzustellen, welche Vermögenswerte dem Nachlass zuzuordnen sind. ZB 15/93 Urteil vom 12. April 1994 20 - Notweg (Art. 694 ZGB). Kann ein genügender Weg ohne unverhältnismässige Kosten über ein angrenzendes Grundstück des Ansprechers hergestellt werden, liegt keine Wegnot vor.