142 Abs. 1 ZGB vorweg das Tatbe- standserfordernis der Zerrüttung zu überprüfen und sich von der Unzumut- barkeit der Fortsetzung der Ehe für den klagenden Ehegatten zu überzeu- gen. Allenfalls muss er klären, ob auf der Klägerseite eine materielle Ein- schränkung des Scheidungsanspruches im Sinne von Art. 142 Abs. 2 ZGB gegeben ist, die allerdings entfällt, wenn der beklagte Ehegatte wie vorlie- gend der Klage zugestimmt hat (vgl. Bühler/Spühler, N 115 zu Art. 142 ZGB). Nichts von dem ist geschehen.