Da beim Kostentarif die Vergütung des Architekten nach den Baukosten ermit- telt wird (Anton Egli, Das Architektenhonorar, in: Gauch/Tercier [Hrsg.], Das Architektenrecht, Fribourg 1986, Rz. 917) und sie im vorliegenden Fall höher ausfielen, als sie ursprünglich geschätzt wurden, kann die Differenz zwischen dem effektiv geforderten und dem anfänglich genannten Honorar nicht als Beweis dafür angesehen werden, dass der Kostentarif der SIA- Ordnung 102 nie Vertragsinhalt geworden sei.