er hat die Kündigung - ohne entsprechenden Nachweis - mit schwer- sten, die Persönlichkeit von M. verletzenden Vorwürfen begründet; ferner hat er M.'s Unterkunft - obwohl er um deren soeben durchgestandene Krankheit wusste - innert kürzester Frist gekündigt. Ein entschädigungs- minderndes Mitverschulden von M. ist nicht nachgewiesen. Die in casu kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses - dieses war auf 4 Monate befristet - ist in der Weise zu berücksichtigen, als bei einem solch relativ kurzen Vertragsverhältnis der dem Arbeitgeber zuzuschreibende Treuebruch und damit die Schwere seiner Verfehlung im Vergleich zu einem langjährigen Arbeitsverhältnis etwas weniger gravierend erscheint.