Aus dem Sachverhalt: P. arbeitete als Apothekerhelferin bei C., welcher das Arbeitsver- hältnis fristgerecht auf Ende 1993 mit folgender Begründung kündigte: «Bedingt durch die etwas ungewisse künftige Arbeitsmöglichkeit für Sie, ist es für das Geschäft leider nicht tragbar, den Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten.» In einem der Kündigung beigelegten Brief erklärte C.: «Frau G. (Geschäftsführerin) hat mir mitgeteilt, dass Sie heiraten werden ... Weiter habe ich von Ihren Plänen betreffend Schwangerschaft und der ev. Möglichkeit zum Weiterarbeiten erfahren.