Dies macht durchaus Sinn. Die Probezeit soll ja bekanntlich dem Arbeitgeber ermöglichen, die fachlichen und charakterlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers näher kennenzulernen, während er Gelegenheit erhalten soll, sich über seine Aufgaben, das Betriebsklima und dergleichen Gewissheit zu verschaffen (vgl. GewV, a.a.O., N 1 zu Art. 335b OR); entspricht das Resultat einer solchen Beurtei- lung nicht den Erwartungen, soll das Arbeitsverhältnis kurzfristig aufgelöst werden können.