Das Bezirksgericht ging bei alldem davon aus, dass die Vorschriften über den sachlichen Kündigungsschutz bei der ordentlichen Auflösung von Arbeitsverhältnissen bereits während der Probezeit zu beachten seien. Die Vorinstanz kann sich hierfür auf einen wesentliche Teil der Lehre und der bislang publizierten Rechtsprechung stützen (vgl. Manfred Rehbinder, Ber- ner Kommentar, Bern 1992, N 2 zu Art. 336 OR; Ullin Streiff/Adrian von Kaenel, Leitfaden zum Arbeitsvertragsrecht, 5. Aufl., Zürich 1993, N 19 zu Art. 336 OR; Denis Humbert, der neue Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, Winterthur 1991, S. 64; JAR 1990 S. 240 [Tribunal des Prud'hommes de Genève], 1991 S. 252 [