Der Kantonsgerichtsaus- schuss hat vielmehr in einem jüngsten Entscheid an seiner gegenteiligen Praxis, die mit jener des Kantonsgerichtes übereinstimmt, ausdrücklich festgehalten (Urteil vom 10. Mai 1994, mitgeteilt am 1. Juni 1994, in Sachen K. gegen H. & H. KG, ZB 12/94). 42 3. Es ist unbestritten, dass das Arbeitsverhältnis fristgerecht aufge- löst wurde, bestimmt doch Ziff. 12.2 des massgeblichen Arbeitsvertrages, der insoweit mit Art. 335b Abs. 1 OR übereinstimmt, dass während der Probezeit unter Einhaltung einer Frist von sieben Tagen jeweils auf Ende