324 a und b OR. Die Frage, ob sie durch den damals minderjährigen Berufungskläger unterzeichnet werden konnte, muss damit nicht beantwortet werden. ZF 54/94 Urteil vom 27. September 1994 10 -Arbeitsvertrag (Art. 319ff. OR). Zivilrechtspflege. Kündigungsschutz während der Probezeit. - Untersuchungsmaxime (Art. 343 Abs. 4 OR). Die Untersuchungsmaxime gilt nur für das erstinstanzliche Verfahren; im Berufungsverfahren gilt das Novenverbot 40 des Art. 226 Abs. 1 ZPO (Erw. 2). - Der sachliche Kündigungsschutz des Art. 336 OR gilt -