am 13. Juli 2015 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 2. Juli 2015. Zudem sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und der Führerausweis sei ihm umgehend wieder auszuhändigen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Abteilung Administrativmassnahmen. | |||||||||| | | |||||||||| | Die Abteilung Administrativmassnahmen schloss am 17. Juli 2015 auf Abweisung der Beschwerde sowie des Antrags um Erteilung der aufschiebenden Wirkung; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten von A.______.