| |||||||||| | | |||||||||| | 1.2 Die Staats- und Jugendanwaltschaft, Abteilung Administrativmassnahmen (nachfolgend: Abteilung Administrativmassnahmen), verfügte am 2. Juli 2015 den vorläufigen Sicherungsentzug des Führerausweises von A.______ sowie die Überprüfung seiner Fahreignung anhand einer verkehrsmedizinischen Untersuchung. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | Dagegen erhob A.______ am 13. Juli 2015 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 2. Juli