Überprüfung der Fahreignung | |||||||||| | | |||||||||| | Die Kammer zieht in Erwägung: | |||||||||| | I. | |||||||||| | 1. | |||||||||| | 1.1 Am 6. Juni 2015 nahm die Kantonspolizei A.______ den Führerausweis vorläufig ab. Aufgrund der Vorergebnisse eines Drogenschnelltests bestand der Verdacht, dass er seinen Personenwagen unter Drogeneinfluss gelenkt hatte. Die forensisch-toxikologische Untersuchung des Blutes von A.______ am Institut für Rechtsmedizin Zürich (IRMZ) vom 29. Juni 2015 belegte zwar dessen Konsum von Kokain und Cannabis, bestätigte jedoch dessen unverminderte Fahrfähigkeit zum Ereigniszeitpunkt. | |||||||||| | | |||||||||| | 1.2