Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Beschwerdeführerin wird eine pauschale Gerichtsgebühr von Fr. 7'000.- auferlegt, die mit dem bereits geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet wird. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Schriftliche Eröffnung und Mitteilung an: […]