| |||||||||| | | |||||||||| | Beim Kriterium "Wirtschaftlichkeit" erhält die Beschwerdeführerin neu 30.39 (statt: 31.06) Punkte, beim Kriterium "Projektabwicklung" aufgrund der Berücksichtigung der Synergien mit einem Punkt neu 7.25 (statt: 6.25) Punkte. Ihr Punktetotal beläuft sich neu auf gerundet 84.8 Punkte. Bei der Zuschlagsempfängerin ist das Kriterium "Wirtschaftlichkeit" neu mit 29.41 (statt: 30.14) Punkten zu bewerten, was zu einem Total von gerundet 86.1 Punkten führt. Damit erweist sich das Angebot der Zuschlagsempfängerin nach wie vor als das wirtschaftlich günstigste, was zur Abweisung der Beschwerde führt. | |||||||||| | | |||||||||| | III. | |||||||||| | 1. | |||||||||| |