| |||||||||| | | |||||||||| | 6. | |||||||||| | 6.1 Die Beschwerdeführerin macht schliesslich geltend, dass die Leistungen, welche nicht effektiv inhouse erbracht würden – insbesondere die Erstellung der Schemata – in einer weiteren Submission ausgeschrieben werden müssten. Die ausgeschriebenen Leistungen des Leitsystems, des SMS, aber auch die noch nicht ausgeschriebenen Leistungen dieser beiden Aufträge bildeten eine Einheit, weshalb der Auftragswert all dieser Aufträge zusammenzurechnen sei. Daraus ergebe sich, dass die Ausschreibung im offenen oder selektiven Verfahren zu erfolgen habe.