Daran muss sie sich messen lassen. Mit anderen Worten hat die getrennte Ausschreibung der Systeme zur Folge, dass auch die Bewertung strikt getrennt zu erfolgen hat. Grundsätzlich ist es offensichtlich und unbestritten, dass die Beschwerdeführerin zusammen mit dem von der E.______AG offerierten Leitsystem ein Gesamtsystem angeboten hat. Wenn nun nach Synergien bei gleichzeitiger Realisierung des Leitsystems gefragt wird, ist dies unabhängig von der Vergabe des Leitsystems zu berücksichtigen.