Sie könne die Reaktionszeit, die Interventionszeit und die Interventionszeit vor Ort akzeptieren oder überbieten. Aus dem von der Beschwerdeführerin gemäss Vertragsentwurf offerierten Servicemodell ergibt sich aber, dass der Vor-Ort-System-Service nur werktags zwischen 08.00 und 17.00 Uhr gewährleistet ist. Der Vor-Ort-System-Service setzt zudem voraus, dass ein Ersatzteilpaket nach den Vorgaben der Beschwerdeführerin bereitgehalten wird. Daneben wird von einer Bereitstellungszeit der Leistungen von vier Stunden ausgegangen.