Indessen beschränkte die Beschwerdegegnerin ihr Nachfragen darauf, ob sich die Preise auf den Muster Service- und Wartungsvertrag gemäss Angebotsbeilage oder gemäss der Entwürfe der Submissionsbeilagen beziehen würden. Die Beschwerdeführerin antwortete darauf, dass sich die angebotenen Preise auf den Muster Service- und Wartungsvertrag gemäss Submission beziehen würden. Ihre eigenen Musterverträge dienten nur der Präzisierung ihrer Leistungen. | |||||||||| | | |||||||||| | Grundsätzlich vermochte die Beschwerdeführerin mit dem Hinweis, ihre eigenen Musterverträge dienten nur der Präzisierung ihrer Leistungen, nicht aufzulösen, was bei widersprechenden Vertragsbestimmungen gelten solle.