Ja/Nein" beantwortete die Beschwerdeführerin wie folgt: "Ja. Der Entwurf entspricht grundsätzlich unser[em] […]-Service und Wartungsvertrag, siehe Beilage 9-4 im Register 9". Diese Antwort war in der Tat widersprüchlich, da daraus nicht mit hinreichender Deutlichkeit hervorging, welcher Vertrag denn nun aus Sicht der Beschwerdeführerin gelten sollte. Indessen beschränkte die Beschwerdegegnerin ihr Nachfragen darauf, ob sich die Preise auf den Muster Service- und Wartungsvertrag gemäss Angebotsbeilage oder gemäss der Entwürfe der Submissionsbeilagen beziehen würden.