| |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 | |||||||||| | 5.4.1 Weiter kritisiert die Beschwerdeführerin die Abzüge bei den Unterkriterien "Flexibilität bei der Gestaltung von Service-, Wartungs- und Lizenzverträgen", "Gewährleistung der Lieferung von Ersatzteilen über die Lebensdauer" und "Dienstleistungen vor Ort". Sie habe die Frage, ob sie die Wartungs- und Lieferpflicht über die gesamte minimale Nutzungsdauer der Komponenten von 15 Jahren erfüllen könne, vorbehaltlos bejaht. Sodann habe sie die Bedingungen des Wartungsvertragsentwurfs der Beschwerdegegnerin uneingeschränkt akzeptiert.